Eine seit langem erwartete Änderung der Regeln des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems (GKFS) der EU wurde von der Europäischen Kommission am vergangenen Freitag, dem 17. November, mit sofortiger Wirkung für gültig erklärt. Die Kommission hat einige veraltete Höchstgrenzen für die Erstattung von Krankheitskosten, die eine große Zahl von Leistungsempfängern betreffen, angehoben.
Die wichtigsten Änderungen für alle Mitglieder des GKFS sind im Mitgliederbereich unter Mitteilungen des PMO zu finden