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AktuellesRuhegehälter

Ruhegehälter: Zwischenanpassung im Juni

Aufgrund der weiterhin hohen Inflation findet auch in diesem Jahr ein Teil der Aktualisierung der Dienst- und Versorgungsbezüge der EU-Bediensteten und -Pensionäre bereits im Juni statt.

Die Ruhegehälter und Berichtigungskoeffizienten werden rückwirkend zum 1. Januar 2023 angepaßt. Die Ruhegehälter steigen um 1,7 %.

Darüber hinaus werden alle Berichtigungskoeffizienten, die auf die Bezüge an allen Dienstorten außerhalb Belgiens und Luxemburgs angewandt werden, ebenfalls aktualisiert. Für Deutschland sinkt der Koeffizient von 100,6 auf 100,3.

Die aktualisierten Dienst- und Versorgungsbezüge werden mit der Gehaltsabrechnung vom Juni 2023 rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gezahlt.

Mitteilungen des PMO zur Aktualisierung der Ruhegehälter bis zum Dezember 2023 finden Sie in unserem Mitgliederbereich.

Das PMO stehen Ihnen für weitergehende Fragen via PMO-PENSIONS@ec.europa.eu zur Verfügung.