Hinweise und Anleitungen zur Benutzung von Formularen finden Sie in den Leitfäden und Handreichungen sowie in den Formularen selbst. Beachten Sie bitte, dass viele Kontaktangaben in PMO-Formularen (E-Mailadressen und Telefonnummern) nicht mehr gültig sind.
Es wird empfohlen, Anträge und Genehmigungen online einzureichen, wenn Sie mit der Anwendung JSIS (GKFS) Online oder My PMO vertraut sind. Wenn Sie den postalischen Weg bevorzugen, können Sie die erforderlichen Formulare nachstehend herunterladen. Die Links verweisen auf die Website Dokumentation von AIACE International.
Häufig genutzte Formulare
- Antrag auf Erstattung von Krankheitskosten (zum PDF)
- Antrag auf vorherige Genehmigung oder Verlängerung einer vorherigen Genehmigung (zum PDF)
- Zahnärztliche Behandlung (zum PDF) (i.d.R. in Deutschland nicht gefordert, wenn detaillierter Kostenvoranschlag des Zahnarztes eingereicht wird für prothetische / implantologische Leistungen oder Aufbissschienen (Anspruch nur einmalig!), Kieferorthopädie oder Paradontitis.
Formulare einreichen entweder online über JSIS Online oder MyPMO app oder per Post an das GKFS Luxemburg / Brüssel / Ispra (je nach Zuständigkeit). Siehe Kontaktmöglichkeiten.
Formulare Pflegekosten
- Antrag auf vorherige Genehmigung oder Verlängerung einer vorherigen Genehmigung (zum PDF)
- Erklärung über zusätzliche Finanzhilfe (zum PDF)
- Antrag auf Übernahme der Pflegekosten (zum PDF)
- Optional bei stationärer Pflege (auch Tagespflege): Kostenübernahme bei hohen Behandlungskosten oder Krankenhausaufenthalt (zum PDF)
Die Pflegebedürftigkeit wird vom zuständigen Arzt (Haus- oder Facharzt) mittels zweier Fragebögen (den sogenannten Barthel-Fragebögen) dokumentiert, die dem Antrag beizufügen sind:
- Bewertung (1) der funktionellen Selbständigkeit und (2) Fähigkeit der räumlichen und zeitlichen Orientierung (zum PDF)
- MMSE Mini-Mental State Examination (Abklärung psychischer Leistungsstörungen) (zum PDF)
Falls mit dem GKFS die Einstufung des Pflegegrads nach deutschem Verfahren über den Dienstleister MEDICPROOF zusätzlich zum Standardverfahren vereinbart ist, wird das GKFS tätig werden.
Antrag auf Anerkennung als schwere Krankheit (zum PDF)
Formular einreichen über JSIS Online (Create a request – Recognition of serious illness) oder MyPMO app (Health – Serious Illness Recognition) oder per Post an das GKFS Luxemburg / Brüssel / Ispra (je nach Zuständigkeit). Siehe Kontaktmöglichkeiten.
Allgemeine Fragen oder spezifische Fragen zu erteilten Bescheiden können eingereicht werden über die Kontaktoptionen von JSIS Online oder My PMO app oder über das Kontaktformular Service Now – Serious illness.
Direkte und beschleunigte Kostenübernahme (Krankenhaus)
- Kostenübernahme bei hohen Behandlungskosten oder Krankenhausaufenthalt (zum PDF)
- Antrag auf Zahlung eines Vorschusses (zum PDF)
- Antrag auf vorrangige Behandlung eines Antrags (zum PDF)
Formular einreichen:
Allgemeine Fragen oder spezifische Fragen zu erteilten Bescheiden können eingereicht werden über die Kontaktoptionen von JSIS Online oder My PMO app oder über das Kontaktformular Service Now – Direct billing.
Was tun, wenn ein Krankenhaus eine Kostenübernahme ablehnt?
In diesem Fall können Sie entweder in Vorleistung gehen und die Rechnung selbst bezahlen. Die Erstattung vom GKFS kann beschleunigt werden mittels Antrages auf vorrangige Behandlung, der zusammen mit dem Erstattungsantrag eingereicht werden kann. Ein Antrag auf Zahlung eines Vorschusses hat in der Regel nur Aussicht auf Erfolg, wenn das Ruhegehalt nicht über das Grundgehalt eines Beamten der Besoldungsgruppe AST2/1 hinausgeht und die voraussichtlich entstehenden monatlichen Behandlungskosten 20 % des Ruhegehalts übersteigen.
Wenn das Grundgehalt höher ist, kann in Ausnahmefällen ein Vorschussantrag an die für Sie zuständige Abrechnungsstelle geschickt werden, zusammen mit einem Kostenvoranschlag für den Krankenhausaufenthalt sowie einer schriftlichen Bestätigung (auch per E-Mail), dass das Krankenhaus eine direkte Kostenübernahme ablehnt. Siehe hierzu Info Senior Nr. 22, Seite 5, Punkt VIII. Kontaktmöglichkeiten für solche Fälle:
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- Online über die Kontaktoptionen von JSIS Online oder My PMO app oder über das Kontaktformular Service Now – Direct billing
- Telefon: +32 229 11111 (Mo-Fr 9:30 to 12:30) Auswahl „JSIS/RCAM“. Siehe oben: Kontaktmöglichkeiten für Einreichung von Anträgen und Anfragen
- E-Mail: nicht verfügbar
Antrag auf Sondererstattung gemäß Artikel 72 Absatz 3 des Statuts (zum PDF)
Der vom GKFS nicht erstattete Teil der Kosten (Eigenanteil) kann in der Primärversicherung zum Teil nacherstattet werden, wenn er in einem Zeitraum von 12 aufeinander folgenden Monaten den halben Grundbetrag des Ruhegehalts übersteigt. Ein Antrag kann sich auf die Behandlungsdaten der zurückliegenden 36 Monate beziehen. Man erhält keine automatische Nachricht mehr.
Informationen: siehe Service Now – Special reimbursement.
Kontaktformular von Service Now: Special reimbursement.
Bei postalischer Einreichung senden Sie das PDF-Formular an das GKFS Luxemburg / Brüssel / Ispra (je nach Zuständigkeit). Siehe Kontaktmöglichkeiten.
Antrag Vorsorge-/Früherkennungsprogramm
Kein Formular verfügbar. Informationen und die Möglichkeit, eine Anforderung einzureichen, finden Sie in „Pensioners‘ Portal – Health and Insurance – Health Screening“ oder telefonisch (+32 2 29 11111) oder per Post an:
Europäische Kommission
RCAM/GKFS-Vorsorgeprogramm (JSIS – Screening)
1049 Brüssel
Belgien
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EU-Sozialdienst: Hilfe bei persönlichen und materiellen Schwierigkeiten
Der EU-Sozialdienst kann ggfs. Hilfe anbieten bei Nichterreichbarkeit von PMO/GKFS in dringenden Fällen. Er gewährt in bestimmten Fällen Hilfe bei finanziellen, sozialen oder psychischen Problemen, z.B. bei schwerer oder längerer Krankheit oder Behinderung von Witwen/Witwern von EU-Pensionären.
Siehe Webseite PMO – EU-Sozialdienst / Todesfall-Mitteilung