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Krankenkasse

Hier finden Sie Leitfäden, Handreichungen und Formulare, insbesondere zum Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem der EU (GKFS / RCAM / JSIS). Viele Verweise (Links) nutzen die auf der Website von AIACE International hinterlegten Dokumente. Einen Leitfaden zu Pflegedienstleistungen des GKFS sowie Kompaktinfos finden Sie in unserem Mitgliederbereich.

Empfehlung vorweg: Erteilen Sie einer Person des Vertrauens eine Vollmacht, damit diese im Notfall die Krankenkassengeschäfte für Sie erledigen kann. Formular: unten auf dieser Seite.

Kontaktmöglichkeiten für Einreichung von Anträgen und Anfragen

Online

Die Online-Anwendungen JSIS online und My PMO sind auf der Seite „PMO – Online-Zugang zu EU-Informationen“ beschrieben. Sie können damit alle Arten von Erstattungsanträgen einreichen, den Status Ihrer Anträge verfolgen, Abrechnungsbögen einsehen und herunterladen, JSIS-Versicherungsbescheinigungen einsehen und neue erstellen, Unfälle melden, Direktabrechnungen, Vorabgenehmigungen, Gesundheitsuntersuchungen und die Anerkennung schwerer Krankheiten beantragen und verwalten.

Fragen und Reklamationen können auf den JSIS Online-Seiten durch Anklicken des Briefumschlag-Symbols im blauen Feld oben rechts eingereicht werden oder in der MyPMO app über das Fragezeichen-Symbol oben rechts und „Contact us – JSIS Online Help“. Alternativ können Sie im „Pensioners‘ Portal“ unter „Health and insurance “ das passende Thema auswählen und eine „Anforderung“ einreichen, z.B. eine Reklamation in „Reimbursement – Account sheet“.

Weitere Informationen finden Sie im Mitgliederbereich unter Krankenkasse in Kompaktinfo 6 „Online-Anträge: JSIS/RCAM Online und My PMO App“.

Telefon (Pensionsnummer bereithalten!)

Für Telefonkontakt steht nur noch die einheitliche PMO-Telefonnummer für alle Dienste zur Verfügung: +32 2 29 11111 (jeden Werktag von 9:30 bis 12:30 Uhr; jedoch nur auf Englisch (EN) und Französisch (FR) und Erreichbarkeit limitiert): Auswahl in der Ansage:

1=FR/2=EN;

dann 2=Pensioners (Zugang speziell für Pensionäre);

dann entweder
1=JSIS/RCAM (GKFS);
2=Pension and allowances (Pension und Zulagen);
3=Survivors‘ Pension / Declaring death (Hinterbliebenenrente / Todesfallmitteilung);
4=Rights on termination of service (Rechte beim Ausscheiden aus dem Dienst);
5=EU Login or access issues (Probleme mit Zugang zu EU Login und EU-Anwendungen)

Postadresse je nach Zuständigkeit (immer Pensionsnummer angeben!)

Europäische Kommission, GKFS/RCAM Bureau, 12, rue Guillaume Kroll, 2920 LUXEMBURG, LUXEMBURG

Europäische Kommission, GKFS/RCAM Bureau, 1049 BRÜSSEL, BELGIEN

Europäische Kommission, GKFS/RCAM Bureau, Via E. Fermi, 2749, 21027 ISPRA (Va), ITALIEN

Basisdokumente

  • PMO (2008) Gemeinsame Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge (zum PDF)
  • PMO 3 (2008) Allgemeine Durchführungsbestimmungen (zum PDF)

Leitfäden und Handreichungen

ABC DER KRANKENVERSICHERUNG DER EUROPÄISCHEN INSTITUTIONEN

Dieser praktische Leitfaden von AIACE International gibt einen allgemeinen Überblick über die für unser Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem (GKFS) geltenden Bestimmungen.

Die Originalfassung wurde auf Französisch erstellt. Eine deutsche Übersetzung kann hier heruntergeladen werden.

Bitte beachten: Dieser allgemein gültige Leitfaden enthält nicht die vom GKFS spezifisch für Deutschland angebotene Option, die Pflegebedürftigkeit nach deutschem Verfahren mit einem medizinischen Dienst bestimmen zu lassen. Hierzu siehe folgenden Leitfaden:


LEITFADEN ZUR BESTIMMUNG DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT UND ZU PFLEGELEISTUNGEN, DIE DURCH DAS GKFS ABGEDECKT WERDEN

Dieser Leitfaden beinhaltet eine ausführliche Beschreibung der Anforderungen und finanziellen Erstattungsregularien mit besonderer Berücksichtigung der Situation in Deutschland. Der Leitfaden ist im Mitgliederbereich zu finden.

Die Pflegebedürftigkeit muss formell festgestellt werden, wie im Leitfaden detailliert beschrieben. Das Antragsverfahren ist recht einfach, denn es genügt, eine Anfrage mit dem Vermerk ‚Pflege’ als Betreff sowie dem Namen und der Pensionsnummer des Versicherten beim GKFS einzureichen zusammen mit erforderlichen Formularen (siehe unten), soweit bei der Antragstellung vorhanden:

Die Kostenerstattung von Pflegekosten erfolgt über ein spezielles Erstattungsformular für Pflegekosten.

Nach Festlegung der Pflegebedürftigkeit und der erforderlichen Pflegeleistungen erfolgt die Kostenerstattung von Pflegekosten über das spezielle Erstattungsformular “Antrag auf Übernahme der Pflegekosten”.


KOMPAKTINFOS KRANKENVERSICHERUNG FÜR EU-PENSIONÄRE

Kompaktinfos zur EU-Krankenversicherung in Form von personalisierbaren Schnellübersichten (mit Ausfüllfeldern für persönliche Angaben) als Ergänzung des oben genannten ABC und als Vorlage für die Unterweisung von Vertrauenspersonen.

Folgende Kompaktinfos stehen als PDF-Dateien und editierbare WORD-Dateien im Mitgliederbereich zur Verfügung:

1. Einführung, Versichertendaten und Informationen
2. Online-Informationen
3. EU-Krankenversicherung GKFS
4. EU-Krankenversicherung als Zusatzversicherung
5. Schriftliche Anträge beim GKFS
6. Online-Anträge: JSIS Online und My PMO App
7. Private Zusatzversicherungen zum GKFS
8. Addenda / Corrigenda / Notizen

Vollmacht für PMO-GKFS

Mit diesem Formular (deutsch, englisch  oder französisch) können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie die Kontakte mit dem GKFS zu übernehmen.

Es wird empfohlen, eine solche Vollmacht unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand zu erteilen, damit im Notfall eine Person des Vertrauens die Krankenkassengeschäfte erledigen kann. Formular einreichen entweder online über Service Now – JSIS Membership oder JSIS Online oder MyPMO app (Kontaktformular „JSIS-Insurance – Membership“ (siehe Kontaktoptionen auf Seite „PMO – Online-Zugang zu EU-Informationen“) oder per Post an das GKFS Luxemburg / Brüssel / Ispra (je nach Zuständigkeit). Siehe Kontaktmöglichkeiten.

Formulare für Anträge und Genehmigungen

Hinweise und Anleitungen zur Benutzung von Formularen finden Sie in den Leitfäden und Handreichungen sowie in den Formularen selbst. Beachten Sie bitte, dass viele Kontaktangaben in PMO-Formularen (E-Mailadressen und Telefonnummern) nicht mehr gültig sind.

Es wird empfohlen, Anträge und Genehmigungen online einzureichen, wenn Sie mit der Anwendung JSIS (GKFS) Online oder My PMO vertraut sind. Wenn Sie den postalischen Weg bevorzugen, können Sie die erforderlichen Formulare nachstehend herunterladen. Die Links verweisen auf die Website Dokumentation von AIACE International.


Häufig genutzte Formulare

  • Antrag auf Erstattung von Krankheitskosten (zum PDF)
  • Antrag auf vorherige Genehmigung oder Verlängerung einer vorherigen Genehmigung (zum PDF)
  • Zahnärztliche Behandlung (zum PDF) (i.d.R. in Deutschland nicht gefordert, wenn detaillierter Kostenvoranschlag des Zahnarztes eingereicht wird für prothetische / implantologische Leistungen oder Aufbissschienen (Anspruch nur einmalig!), Kieferorthopädie oder Paradontitis.

Formulare einreichen entweder online über JSIS Online oder MyPMO app oder per Post an das GKFS Luxemburg / Brüssel / Ispra (je nach Zuständigkeit). Siehe Kontaktmöglichkeiten.


Formulare Pflegekosten

  • Antrag auf vorherige Genehmigung oder Verlängerung einer vorherigen Genehmigung (zum PDF)
  • Erklärung über zusätzliche Finanzhilfe (zum PDF)
  • Antrag auf Übernahme der Pflegekosten (zum PDF)
  • Optional bei stationärer Pflege (auch Tagespflege): Kostenübernahme bei hohen Behandlungskosten oder Krankenhausaufenthalt (zum PDF)

Die Pflegebedürftigkeit wird vom zuständigen Arzt (Haus- oder Facharzt) mittels zweier Fragebögen (den sogenannten Barthel-Fragebögen) dokumentiert, die dem Antrag beizufügen sind:

  • Bewertung (1) der funktionellen Selbständigkeit und (2) Fähigkeit der räumlichen und zeitlichen Orientierung (zum PDF)
  • MMSE Mini-Mental State Examination (Abklärung psychischer Leistungsstörungen) (zum PDF)

Falls mit dem GKFS die Einstufung des Pflegegrads nach deutschem Verfahren über den Dienstleister MEDICPROOF zusätzlich zum Standardverfahren vereinbart ist, wird das GKFS tätig werden.


Antrag auf Anerkennung als schwere Krankheit (zum PDF)

Formular einreichen über JSIS Online (Create a request – Recognition of serious illness) oder MyPMO app (Health – Serious Illness Recognition) oder per Post an das GKFS Luxemburg / Brüssel / Ispra (je nach Zuständigkeit). Siehe Kontaktmöglichkeiten.

Allgemeine Fragen oder spezifische Fragen zu erteilten Bescheiden können eingereicht werden über die Kontaktoptionen von JSIS Online oder My PMO app oder über das Kontaktformular Service Now – Serious illness.


Direkte und beschleunigte Kostenübernahme (Krankenhaus)

  • Kostenübernahme bei hohen Behandlungskosten oder Krankenhausaufenthalt (zum PDF)
  • Antrag auf Zahlung eines Vorschusses (zum PDF)
  • Antrag auf vorrangige Behandlung eines Antrags (zum PDF)

Formular einreichen:

Allgemeine Fragen oder spezifische Fragen zu erteilten Bescheiden können eingereicht werden über die Kontaktoptionen von JSIS Online oder My PMO app oder über das Kontaktformular Service Now – Direct billing.

Was tun, wenn ein Krankenhaus eine Kostenübernahme ablehnt?

In diesem Fall können Sie entweder in Vorleistung gehen und die Rechnung selbst bezahlen. Die Erstattung vom GKFS kann beschleunigt werden mittels Antrages auf vorrangige Behandlung, der zusammen mit dem Erstattungsantrag eingereicht werden kann. Ein Antrag auf Zahlung eines Vorschusses hat in der Regel nur Aussicht auf Erfolg, wenn das Ruhegehalt nicht über das Grundgehalt eines Beamten der Besoldungsgruppe AST2/1 hinausgeht und die voraussichtlich entstehenden monatlichen Behandlungskosten 20 % des Ruhegehalts übersteigen.

Wenn das Grundgehalt höher ist, kann in Ausnahmefällen ein Vorschussantrag an die für Sie zuständige Abrechnungsstelle geschickt werden, zusammen mit einem Kostenvoranschlag für den Krankenhausaufenthalt sowie einer schriftlichen Bestätigung (auch per E-Mail), dass das Krankenhaus eine direkte Kostenübernahme ablehnt. Siehe hierzu Info Senior Nr. 22, Seite 5, Punkt VIII. Kontaktmöglichkeiten für solche Fälle:

    • Online über die Kontaktoptionen von JSIS Online oder My PMO app oder über das Kontaktformular Service Now – Direct billing
    • Telefon: +32 229 11111 (Mo-Fr 9:30 to 12:30) Auswahl „JSIS/RCAM“. Siehe oben: Kontaktmöglichkeiten für Einreichung von Anträgen und Anfragen
    • E-Mail: nicht verfügbar

Antrag auf Sondererstattung gemäß Artikel 72 Absatz 3 des Statuts (zum PDF)

Der vom GKFS nicht erstattete Teil der Kosten (Eigenanteil) kann in der Primärversicherung zum Teil nacherstattet werden, wenn er in einem Zeitraum von 12 aufeinander folgenden Monaten den halben Grundbetrag des Ruhegehalts übersteigt. Ein Antrag kann sich auf die Behandlungsdaten der zurückliegenden 36 Monate beziehen. Man erhält keine automatische Nachricht mehr.

Informationen: siehe Service Now – Special reimbursement.

Kontaktformular von Service Now: Special reimbursement.

Bei postalischer Einreichung senden Sie das PDF-Formular an das GKFS Luxemburg / Brüssel / Ispra (je nach Zuständigkeit). Siehe Kontaktmöglichkeiten.


Antrag Vorsorge-/Früherkennungsprogramm

Kein Formular verfügbar. Informationen und die Möglichkeit, eine Anforderung einzureichen, finden Sie in „Pensioners‘ Portal – Health and Insurance – Health Screening“ oder telefonisch (+32 2 29 11111) oder per Post an:
Europäische Kommission
RCAM/GKFS-Vorsorgeprogramm (JSIS – Screening)
1049 Brüssel
Belgien
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EU-Sozialdienst: Hilfe bei persönlichen und materiellen Schwierigkeiten

Der EU-Sozialdienst kann ggfs. Hilfe anbieten bei Nichterreichbarkeit von PMO/GKFS in dringenden Fällen. Er gewährt in bestimmten Fällen Hilfe bei finanziellen, sozialen oder psychischen Problemen, z.B. bei schwerer oder längerer Krankheit oder Behinderung von Witwen/Witwern von EU-Pensionären.

Siehe Webseite PMO – EU-Sozialdienst / Todesfall-Mitteilung

Zusatzversicherungen zum GKFS

Das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem (GKFS) der EU erstattet Kosten meist nicht vollständig, was bei Krankenhausaufenthalten relativ hohe Eigenbeteiligung bedeuten kann. Außerdem endet die Unfallversicherung, wenn der Bedienstete in den Ruhestand geht. Zur teilweisen Abdeckung dieser Lücken können private Zusatzversicherungen sinnvoll sein. Die hier genannten Tarifbeschreibungen sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es gelten die entsprechenden Versicherungsbedingungen.

Allianz Care – Hospi Safe

Zusatzgruppenversicherung für EU-Beamte und -Bedienstete in Zusammenarbeit mit Afiliatys (The Affinity Club of the European Institutions) mit den Tarifen Hospi Safe Sickness, Hospi Safe Sickness & Accident und Hospi Safe Plus.

Weitere Informationen erhältlich hier:

CIGNA Hospitalisation

Zusatzgruppenversicherung für EU-Beamte und -Bedienstete in Zusammenarbeit mit AIACE (Mitgliedschaft Voraussetzung für diese Versicherung) mit den Tarifen Hospitalisation Insurance without Accident und Hospitalisation Insurance Accident.

Weitere Informationen erhältlich unter:

CIGNA Unfallversicherung

Zusatzgruppenversicherung für pensionierte EU-Beamte und -Bedienstete in Zusammenarbeit mit AIACE (Mitgliedschaft Voraussetzung für diese Versicherung)

Weitere Informationen erhältlich unter:

Andere Zusatzversicherungen

Es gibt Altverträge von ehemaligen EU-Bediensteten mit deutschen privaten Krankenversicherungen, die ähnliche Leistungen zur Abdeckung des Eigenanteils beinhalten wie die oben genannten Versicherungen.