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Krankenkasse

Hier finden Sie Leitfäden, Handreichungen und Formulare, insbesondere zum Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem der EU (GKFS / RCAM / JSIS). Viele Verweise (Links) nutzen die auf der Website von AIACE International hinterlegten Dokumente. Einen Leitfaden zu Pflegedienstleistungen des GKFS sowie Kompaktinfos finden Sie in unserem Mitgliederbereich.

Empfehlung vorweg: Erteilen Sie einer Person des Vertrauens eine Vollmacht, damit diese im Notfall die Krankenkassengeschäfte für Sie erledigen kann. Formular: unten auf dieser Seite.

Kontaktmöglichkeiten für Einreichung von Anträgen und Anfragen

Online

Die Online-Anwendungen JSIS online und My PMO sind auf der Seite „PMO – Online-Zugang zu EU-Informationen“ beschrieben. Sie können damit alle Arten von Erstattungsanträgen einreichen, den Status Ihrer Anträge verfolgen, Abrechnungsbögen einsehen und herunterladen, JSIS-Versicherungsbescheinigungen einsehen und neue erstellen, Unfälle melden, Direktabrechnungen, Vorabgenehmigungen, Gesundheitsuntersuchungen und die Anerkennung schwerer Krankheiten beantragen und verwalten.

Fragen und Reklamationen können auf den JSIS Online-Seiten durch Anklicken des Briefumschlag-Symbols im blauen Feld oben rechts eingereicht werden. Alternativ können Sie im „Pensioners‘ Portal“ unter „Health and insurance “ das passende Thema auswählen und eine „Anforderung“ einreichen, z.B. eine Reklamation in „Reimbursement – Account sheet“.

Weitere Informationen finden Sie im Mitgliederbereich unter Krankenkasse in Kompaktinfo 6 „Online-Anträge: JSIS/RCAM Online und My PMO App“.

Telefon

Für Telefonkontakt steht nur noch die einheitliche PMO-Telefonnummer für alle Dienste zur Verfügung: +32 2 29 11111 (jeden Werktag von 9:30 bis 12:30 Uhr; jedoch nur auf Englisch und Französisch und Erreichbarkeit limitiert)

Postadresse je nach Zuständigkeit (immer Pensionsnummer angeben!)

Europäische Kommission, GKFS/RCAM Bureau, 12, rue Guillaume Kroll, 2920 LUXEMBURG, LUXEMBURG

Europäische Kommission, GKFS/RCAM Bureau, 1049 BRÜSSEL, BELGIEN

Europäische Kommission, GKFS/RCAM Bureau, Via E. Fermi, 2749, 21027 ISPRA (Va), ITALIEN

Basisdokumente

  • PMO (2008) Gemeinsame Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge (zum PDF)
  • PMO 3 (2008) Allgemeine Durchführungsbestimmungen (zum PDF)

Leitfäden und Handreichungen

ABC DER KRANKENVERSICHERUNG DER EUROPÄISCHEN INSTITUTIONEN

Dieser praktische Leitfaden von AIACE International gibt einen allgemeinen Überblick über die für unser Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem (GKFS) geltenden Bestimmungen.

Die Originalfassung wurde auf Französisch erstellt. Eine deutsche Übersetzung kann hier heruntergeladen werden.

Bitte beachten: Dieser allgemein gültige Leitfaden enthält nicht die vom GKFS spezifisch für Deutschland angebotene Option, die Pflegebedürftigkeit nach deutschem Verfahren mit einem medizinischen Dienst bestimmen zu lassen. Hierzu siehe folgenden Leitfaden:


LEITFADEN ZUR BESTIMMUNG DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT UND ZU PFLEGELEISTUNGEN, DIE DURCH DAS GKFS ABGEDECKT WERDEN

Dieser Leitfaden beinhaltet eine ausführliche Beschreibung der Anforderungen und finanziellen Erstattungsregularien mit besonderer Berücksichtigung der Situation in Deutschland. Leitfaden und die Anhänge sind im Mitgliederbereich zu finden.

Die Pflegebedürftigkeit muss formell festgestellt werden. Es gibt zwei Optionen: Das PMO-Standardverfahren („Barthel-Verfahren“) und – speziell für in Deutschland ansässige Ehemalige – das MEDICPROOF-Verfahren. Als erster Schritt ist immer ein Antrag an das GKFS auf Festlegung eines Pflegegrades zu stellen unter Beifügung eines ausführlichen aktuellen ärztlichen Berichts sowie einer Erklärung, ob eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch eine andere Versicherung vorliegt. Des Weiteren sind diverse Angaben und Unterlagen über die erforderliche Pflege und den Pflegedienst erforderlich, wie im Leitfaden Pflege (im Mitgliederbereich) beschrieben.

Die Kostenerstattung von Pflegekosten erfolgt über ein spezielles Erstattungsformular für Pflegekosten.

Die erforderlichen Formulare finden Sie unter Formulare für Anträge und Genehmigungen weiter unten auf dieser Seite.


KOMPAKTINFOS KRANKENVERSICHERUNG FÜR EU-PENSIONÄRE

Kompaktinfos zur EU-Krankenversicherung in Form von personalisierbaren Schnellübersichten (mit Ausfüllfeldern für persönliche Angaben) als Ergänzung des oben genannten ABC und als Vorlage für die Unterweisung von Vertrauenspersonen.

Folgende Kompaktinfos stehen als PDF-Dateien und editierbare WORD-Dateien im Mitgliederbereich zur Verfügung:

1. Einführung, Versichertendaten und Informationen
2. Online-Informationen
3. EU-Krankenversicherung GKFS
4. EU-Krankenversicherung als Zusatzversicherung
5. Schriftliche Anträge beim GKFS
6. Online-Anträge: JSIS Online und My PMO App
7. Private Zusatzversicherungen zum GKFS
8. Addenda / Corrigenda / Notizen

Vollmacht für PMO-GKFS

Mit diesem Formular (deutsch, englisch  oder französisch) können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie die Kontakte mit dem GKFS zu übernehmen.

Es wird empfohlen, eine solche Vollmacht unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand zu erteilen, damit im Notfall eine Person des Vertrauens die Krankenkassengeschäfte erledigen kann. Formular einreichen entweder online über Service Now – JSIS Membership oder per Post an das GKFS Luxemburg / Brüssel / Ispra (je nach Zuständigkeit). Siehe Kontaktmöglichkeiten.

Formulare für Anträge und Genehmigungen

Es wird empfohlen, Anträge und Genehmigungen online einzureichen, wenn Sie mit der Anwendung JSIS (GKFS) Online oder My PMO vertraut sind. Wenn Sie den postalischen Weg bevorzugen, können Sie die erforderlichen Formulare nachstehend herunterladen. Die Links verweisen auf die Website Dokumentation von AIACE International.


Häufig genutzte Formulare

  • Antrag auf Erstattung von Krankheitskosten (zum PDF)
  • Antrag auf vorherige Genehmigung oder Verlängerung einer vorherigen Genehmigung (zum PDF)
  • Zahnärztliche Behandlung (zum PDF) (i.d.R. in Deutschland nicht gefordert, wenn detaillierter Kostenvoranschlag des Zahnarztes eingereicht wird für prothetische / implantologische Leistungen oder Aufbissschienen (Anspruch nur einmalig!), Kieferorthopädie oder Paradontitis.

Formulare Pflegekosten

PMO-Standardverfahren und Medicproof-Verfahren

  • Antrag auf vorherige Genehmigung oder Verlängerung einer vorherigen Genehmigung (zum PDF)
  • Erklärung über zusätzliche Finanzhilfe (zum PDF)
  • Antrag auf Übernahme der Pflegekosten (zum PDF)
  • Optional bei stationärer Pflege (auch Tagespflege): Kostenübernahme bei hohen Behandlungskosten oder Krankenhausaufenthalt (zum PDF)

Zusätzlich für Option PMO-Standardverfahren

Die Pflegebedürftigkeit wird vom zuständigen Arzt (Haus- oder Facharzt) mittels zweier Fragebögen (den sogenannten Barthel-Fragebögen) dokumentiert, die dem Antrag beizufügen sind:

  • Bewertung (1) der funktionellen Selbständigkeit und (2) Fähigkeit der räumlichen und zeitlichen Orientierung (zum PDF)
  • MMSE Mini-Mental State Examination (Abklärung psychischer Leistungsstörungen) (zum PDF)

Zusätzlich für Option Medicproof-Verfahren

Die Pflegebedürftigkeit wird von einem Gutachter des deutschen Dienstleisters MEDICPROOF dokumentiert, der vom GKFS beauftragt wird. Daher ist kein Formular für die Begutachtung Pflegebedürftigkeit verfügbar.

Das Antragsverfahren ist im Leitfaden Pflege beschrieben, der im Mitgliederbereich einsehbar ist.


Antrag auf Anerkennung als schwere Krankheit (zum PDF)


Direkte und beschleunigte Kostenübernahme

  • Kostenübernahme bei hohen Behandlungskosten oder Krankenhausaufenthalt (zum PDF)
  • Antrag auf Zahlung eines Vorschusses (zum PDF)
  • Antrag auf vorrangige Behandlung eines Antrags (zum PDF)

Antrag auf Sondererstattung gemäß Artikel 72 Absatz 3 des Statuts (zum PDF)


Antrag Vorsorge-/Früherkennungsprogramm

Kein Formular verfügbar. Informationen und die Möglichkeit, eine Anforderung einzureichen, finden Sie in „Pensioners‘ Portal – Health and Insurance – Health Screening“ oder telefonisch (+32 2 29 11111) oder per Post an:
Europäische Kommission
RCAM/GKFS-Vorsorgeprogramm (JSIS – Screening)
1049 Brüssel
Belgien
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Hilfe bei persönlichen und materiellen Schwierigkeiten

In folgenden Fällen können Sie sich an den EU-Sozialdienst wenden und ggfs. Unterstützung beantragen:

  • Schwere oder längere Krankheit oder Behinderung von Witwen/Witwern von EU-Pensionären. Nach Artikel 76 des Beamtenstatuts kann finanzielle Unterstützung in Ergänzung der Hinterbliebenenversorgung gewährt werden.
  • Finanzielle Zuwendung zur Beteiligung an den Kosten für eine Haushaltshilfe unter den in INFO SENIOR Nr. 10 genannten Bedingungen.

Zusatzversicherungen zum GKFS

Das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem (GKFS) der EU erstattet Kosten meist nicht vollständig, was bei Krankenhausaufenthalten relativ hohe Eigenbeteiligung bedeuten kann. Außerdem endet die Unfallversicherung, wenn der Bedienstete in den Ruhestand geht. Zur teilweisen Abdeckung dieser Lücken können private Zusatzversicherungen sinnvoll sein. Die hier genannten Tarifbeschreibungen sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es gelten die entsprechenden Versicherungsbedingungen.

Allianz Care – Hospi Safe

Zusatzgruppenversicherung für EU-Beamte und -Bedienstete in Zusammenarbeit mit Afiliatys (The Affinity Club of the European Institutions) mit den Tarifen Hospi Safe Sickness, Hospi Safe Sickness & Accident und Hospi Safe Plus.

Weitere Informationen erhältlich hier:

CIGNA Hospitalisation

Zusatzgruppenversicherung für EU-Beamte und -Bedienstete in Zusammenarbeit mit AIACE (Mitgliedschaft Voraussetzung für diese Versicherung) mit den Tarifen Hospitalisation Insurance without Accident und Hospitalisation Insurance Accident.

Weitere Informationen erhältlich unter:

CIGNA Unfallversicherung

Zusatzgruppenversicherung für pensionierte EU-Beamte und -Bedienstete in Zusammenarbeit mit AIACE (Mitgliedschaft Voraussetzung für diese Versicherung)

Weitere Informationen erhältlich unter: