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Aktuelles

Neues auf unserer Website: Online-Dienste und Krankenkasse

Wir möchten Sie auf Änderungen / Ergänzungen auf der Website von AIACE-DE https://www.aiace-de.eu/ hinweisen. Die wichtigsten beziehen sich auf:

Webseiten (Menüpunkte) „PMO“ und „Krankenkasse“: An verschiedenen Stellen Hinweise zu Kontaktaufnahme mit PMO / GKFS ergänzt.

Menüpunkt „PMO – Online-Zugang zu EU-Informationen“

  • Diese AIACE-DE-Webseite wurde aktualisiert, nachdem u.a. im September-Newsletter von PMO angekündigt wurde, dass “My IntraComm – Retired” und „Staff Matters“ zum 31.10.2025 abgeschaltet werden. Alle Seiten von „Staff Matters“ leiten noch vorübergehend automatisch auf die entsprechenden Seiten des Portals für Pensionäre („Pensioners‘ Portal“) um. In diesem Portal“ erfolgt das Auffinden von Informationen über verschiedene Kategorien und über eine Suchfunktion wie bei einer Internet-Suchmaschine. Man erhält Informationen oder Artikel („articles“) und Anforderungsformulare („requests“), um spezifische Fragen zu stellen. Über das Menü „Meine Anforderungen“ können auch alle Anfragen, die in den letzten 24 Monaten gestellt wurden, abgerufen werden.
  • EU Login – Authentifizierungsdienst:
    • NEU: Hinweis, dass auch für eine mitversicherte Person ein eigenes EU Login-Konto mit deren E-Mail-Adresse eröffnet werden kann, womit der Zugriff auf die über EU Login zugänglichen Dienste (wie JSIS Online oder SYSPER) des/der Ruhegehaltsempfänger/in möglich ist.
    • Entsprechende Details finden Sie im überarbeiteten Leitfaden „EU Login für digitale EU-Dienste“.
  • EU-Sozialdienst / Todesfall-Mitteilung: Angebote ergänzt.

Menüpunkt „PMO – Krankenkasse“

  • Leitfaden zur Bestimmung der Pflegebedürftigkeit und zu Pflegeleistungen, die durch das GKFS abgedeckt werden: Darstellung des PMO-Standardverfahrens und des MEDICPROOF-Verfahrens als gleichwertige Optionen entfernt, nachdem sich gezeigt hat, dass das PMO das Standardverfahren für die Erstattung von Pflegeleistungskosten als zwingend ansieht. Für Details Verweis auf den entsprechend überarbeiteten Leitfaden im Mitgliederbereich.
  • Antrag auf Anerkennung als schwere Krankheit: Hinweise zur Einreichung des Antrags ergänzt.
  • Direkte und beschleunigte Kostenübernahme (Krankenhaus): Ergänzungen zur Frage „Was tun, wenn ein Krankenhaus eine Kostenübernahme ablehnt?“. Hinweis, dass in Ausnahmefällen ein Vorschussantrag gestellt werden kann, wenn belegt werden kann, dass das Krankenhaus eine direkte Kostenübernahme ablehnt.
  • Antrag auf Sondererstattung gemäß Artikel 72 Absatz 3 des Statuts: Erläuterungen ergänzt.
  • Zusatzversicherungen zum GKFS: Hinweis auf „Andere Zusatzversicherungen“ aufgenommen.

Menüpunkt „Mitgliederbereich – Krankenkasse“

  • Leitfaden zur Bestimmung der Pflegebedürftigkeit und zu Pflegeleistungen, die durch das GKFS abgedeckt werden: Darstellung des PMO-Standardverfahrens und des MEDICPROOF-Verfahrens als gleichwertige Optionen entfernt. Für Details Verweis auf den Leitfaden.
  • Der „Pflegeleitfaden“ wurde bezüglich der Verfahren zur Feststellung des Pflegegrades aktualisiert. Ebenso wurden ein neues Kapitel „Sonderfall: Palliativpflege zuhause“ und der Punkt „Pflegematerial/medizinische Hilfsmittel“ eingefügt.