Sehr geehrtes Mitglied, AIACE International möchte Ihnen mitteilen, dass die Altersgrenze für den Beitritt zur kollektiven Zusatzversicherung zur Deckung der medizinischen Kosten im Falle eines Krankenhausaufenthalts, die von AIACE über die Gesellschaft CIGNA (BCVR-Police 8673) abgeschlossen wurde, ab dem 1. Januar 2025 vom 67. auf den 69. Geburtstag geändert wurde. Dies bietet Ruhegehaltsempfängern die Möglichkeit, diese Versicherung bis zum Alter von 68 Jahren abzuschließen. Zur Erinnerung, die Krankenhausversicherung von CIGNA ermöglicht die Erstattung von Krankenhauskosten zusätzlich zu dem von der GKFS erstatteten Betrag. CIGNA stimmte dem Antrag der AIACE auf Verschiebung dieser Altersgrenze zu. Die Website und das Produktdatenblatt von CIGNA müssen noch aktualisiert werden, aber diese neue Grenze gilt.
Herzliche Grüße
Hubert Cousin
Präsident
Bitte wenden Sie sich bei Fragen bzw. für Anträge ausschließlich an Cigna Europrivileges. AIACE-DE kann hierzu keine Auskunft geben.
Link zur Website von AIACE-Int (https://aiace-europa.eu/de/services/versicherung/)