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AktuellesPMORuhegehälter

Aktualisierung zur Fusion von Steuern für Rentner mit Doppeleinkünften

Wir erlauben uns, Sie auf die Akten der Pensionsempfänger hinzuweisen, welche zwei Einkommen der europäischen Institutionen erhalten und daher den Regelungen zur Besteuerung sich aufsummierender Einkommen unterliegen. Hiermit informieren wir Sie darüber, dass wir mit den Zahlungen im August die Beträge dieser Besteuerung im Einklang mit der Aktualisierung der Einkommen rückwirkend bis Januar 2024 auf den derzeitigen Stand bringen. Jede dadurch entstehende Schuld wird nach den üblichen Prinzipien einbehalten: Wenn der Gesamtbetrag weniger als 200 (unabhängig von der Währung) beträgt, wird er direkt im August einbehalten. Andernfalls wird ein Betrag von maximal 15% des Grundgehalts oder der Grundpension pro Monat ab Oktober 2024 einbehalten.

(Originaltext PMO)